Statuten des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau
Artikel 1 (Name und Sitz)
Mit dem Namen „Interreligiöser Arbeitskreis im Kanton Thurgau“ besteht mit Sitz in Frauenfeld ein unabhängiger Verein im Sinne von Art. 60ff.ZGB.
Artikel 2 (Zweck)
Der Interreligiöse Arbeitskreis im Kanton Thurgau bezweckt:
- den Aufbau und die Pflege von Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Religionsgemeinschaften im Kanton Thurgau, wozu gegenseitiges Kennenlernen, Respekt und Achtung zählt
- den interreligiösen Dialog
- den Aufbau und die Förderung von gegenseitigem Respekt, Verständnis und Vertrauen
- das Eintreten für Bedürfnisse von religiösen Minderheiten.
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