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Nein zum Verhüllungsverbot

Stellungnahme des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau zur eidg. Volksabstimmung über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

 

Der Vorstand des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau (IATG) lehnt einstimmig die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab, über die das Schweizer Stimmvolk am 7. März 2021 entscheiden wird. Er begrüsst den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. In seiner Begründung folgt der IATG der Stellungnahme des Rates der Religionen, in dem alle grossen Religionsgemeinschaften der Schweiz vertreten sind, sowie der Stellungnahme von IRAS COTIS, der interreligiösen Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz. Der Interreligiöse Arbeitskreis im Kanton Thurgau ist Mitglied bei IRAS COTIS und verfolgt ähnliche Ziele auf kantonaler Ebene. 


Religionsfreiheit in einer offenen Gesellschaft

Als Interreligiöser Arbeitskreis im Kanton Thurgau (IAT) stehen wir ein für die Vielfalt des religiösen Ausdrucks, auch dort, wo er für die Mehrheit der Gesellschaft vielleicht befremdlich und irritierend wirkt, solange dadurch niemand zu Schaden kommt und die Freiheit anderer nicht eingeschränkt wird. Wir legen Wert auf die Gleichstellung der Geschlechter und unterstützen Massnahmen zur Gleichstellung und Förderung von Frauen – in den Religionsgemeinschaften und in der Gesellschaft.


Keine Bedrohung durch Trägerinnen von Burka und Nikab

Die Burka-Debatte bearbeitet ein Scheinproblem. Die «Burka» wird viel häufiger in Medien und Politik diskutiert, als dass sie auf der Strasse tatsächlich anzutreffen ist. Gemäss einer neuen Studie der Uni Luzerngibt es in der Schweiz maximal 20 bis 30 Frauen, die den Gesichtsschleier Nikab tragen. Zu diesem Thema einen Verfassungszusatz einzuführen, ist weder sinnvoll noch verhältnismässig. Kleidervorschriften widersprechen den Grundsätzen einer weltoffenen, modernen Schweiz.

Bei den meisten «Burka-Trägerinnen», die in den Sommermonaten in der Schweiz unterwegs sind, handelt es sich um Touristinnen aus Saudi-Arabien und der Golfregion. Sie sind in den Touristenregionen ein Wirtschaftsfaktor und bilden keinerlei Gefährdung der Öffentlichkeit.

Die zwei Dutzend in der Schweiz wohnhaften «Burka»-tragenden Frauen sind eine winzige Minderheit innerhalb der muslimischen Minderheit. Wie die oben genannte Luzerner Studie dokumentiert, tragen sie diese Kleidung freiwillig und aus einer persönlichen religiösen Motivation heraus. Diese wenigen Frauen bilden keine homogene Gruppe und sind untereinander kaum vernetzt. Die Forschung widerspricht damit dem gängigen Bild, welches in der Öffentlichkeit und den Medien von «Burka-Trägerinnen» gezeichnet wird. Abgesehen davon gab es bislang keine Gefährdung oder Anschläge, in welche Frauen mit Gesichtsschleier involviert gewesen wären.


Diskriminierende Kleidervorschriften gehören nicht in die Verfassung. Allfällige Gefährdungen öffentlicher Sicherheit regelt der Gegenvorschlag des Bundesrates gezielt und wirksam

Das Gesicht zu zeigen, ist in gewissen Fällen unerlässlich. Dass der Staat für die Erbringung von Dienstleistungen und zur Gewährung der Sicherheit die Offenlegung der Identität verlangen darf, ist im indirekten Gegenvorschlag geregelt. Hingegen sind die Kleidervorschriften der Initiative ein Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte und das Selbstbestimmungsrecht. Es gibt keinen plausiblen Grund, in der Verfassung der Schweiz Frauen vorzuschreiben, was sie anziehen dürfen und was nicht. 


Interreligiöser Dialog statt Kleiderverbot

IRAS COTIS und der Interreligiöse Arbeitskreis im Kanton Thurgau fördern den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit unterschiedlich religiösem und kulturellem Hintergrund. Wir lehnen das diskriminierende Verhüllungsverbot ab und setzen auf den interreligiösen und interkulturellen Dialog. Wir sehen darin einen zielführenderen Weg, Vorurteile und Ängste abzubauen und den sozialen Zusammenhalt in der Schweiz zu stärken. 

 

Matthias Loretan 
Für den Vorstand des Interreligiösen Arbeitskreises im Kanton Thurgau
Neuhofstrasse 72
8590 Romanshorn
079 644 52 73
www.thurgau-interreligioes.ch

 

5. Februar 2021